Gemäß der „Bekanntmachung des Generalbüros des Staatsrats über die Regelung bestimmter Feiertage im Jahr 2026“ und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten des Unternehmens ergeben sich folgende Urlaubsregelungen des Unternehmens:
1. Feiertagskalender
Vom 15. bis einschließlich 23. Februar 2026 findet ein Betriebsurlaub mit Freizeitausgleich in Höhe von insgesamt 9 Tagen statt. Die reguläre Arbeit wird am 14. Februar (Samstag) und am 28. Februar (Samstag) wieder aufgenommen.
2. Der Urlaubsplan der Produktionsabteilung wird gesondert bekannt gegeben.
II. Vorsichtsmaßnahmen
1. Mitarbeiter werden gebeten, vor dem Urlaub entsprechende Arbeitsvorbereitungen zu treffen und vor der Abreise eine gründliche Sicherheitsprüfung durchzuführen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Stromquellen ausgeschaltet, Türen und Fenster verschlossen und alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind, bevor Sie das Gebäude verlassen.
2. Während der Feiertage werden alle Mitarbeiter gebeten, ihrer persönlichen Sicherheit höchste Priorität einzuräumen und ihre Mobiltelefone für Notfallkommunikation griffbereit zu halten.
3. Weitere Benachrichtigungen erfolgen im Falle anderer besonderer Umstände.
Das Unternehmen übermittelt allen fleißigen Mitarbeitern die herzlichsten Weihnachtsgrüße! Wir wünschen Ihnen allen frohe Feiertage und vor allem Gesundheit!
Hiermit benachrichtigt!
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